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Unternehmen sind laut dem Schweizer Datenschutzgesetz und der EU-DSGVO verpflichtet, Personendaten zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden – ein zentraler Bestandteil des Prinzips der Datenminimierung. Die praktische Umsetzung dieser Anforderung stellt viele Firmen jedoch vor grosse Herausforderungen. In einem Erfahrungsbericht beleuchten wir, wie Schweizer Versicherer diese Hürde gemeistert haben und liefern übertragbare Erkenntnisse für andere Unternehmen mit komplexer IT-Landschaft.
Die rechtliche Verpflichtung, Personendaten nur so lange aufzubewahren, wie nötig, ist seit Jahren gesetzlich verankert. Doch erst in den letzten Jahren hat diese Anforderung an Bedeutung gewonnen – und stellt Versicherer heute vor neue, komplexe Herausforderungen:
Der erste Schritt ist die Erarbeitung eines unternehmensweiten Löschkonzepts inklusive Löscharchitektur:
Nach der Konzeption kann die Umsetzung in den Applikationen erfolgen und – wo noch nicht geschehen – die Aufbewahrungsfristen erhoben werden:


Unternehmen sind laut dem Schweizer Datenschutzgesetz und der EU-DSGVO verpflichtet, Personendaten zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden – ein zentraler Bestandteil des Prinzips der Datenminimierung. Die praktische Umsetzung dieser Anforderung stellt viele Firmen jedoch vor grosse Herausforderungen. In einem Erfahrungsbericht beleuchten wir, wie Schweizer Versicherer diese Hürde gemeistert haben und liefern übertragbare Erkenntnisse für andere Unternehmen mit komplexer IT-Landschaft.
Die rechtliche Verpflichtung, Personendaten nur so lange aufzubewahren, wie nötig, ist seit Jahren gesetzlich verankert. Doch erst in den letzten Jahren hat diese Anforderung an Bedeutung gewonnen – und stellt Versicherer heute vor neue, komplexe Herausforderungen:
Der erste Schritt ist die Erarbeitung eines unternehmensweiten Löschkonzepts inklusive Löscharchitektur:
Nach der Konzeption kann die Umsetzung in den Applikationen erfolgen und – wo noch nicht geschehen – die Aufbewahrungsfristen erhoben werden:

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Unternehmen sind laut dem Schweizer Datenschutzgesetz und der EU-DSGVO verpflichtet, Personendaten zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden – ein zentraler Bestandteil des Prinzips der Datenminimierung. Die praktische Umsetzung dieser Anforderung stellt viele Firmen jedoch vor grosse Herausforderungen. In einem Erfahrungsbericht beleuchten wir, wie Schweizer Versicherer diese Hürde gemeistert haben und liefern übertragbare Erkenntnisse für andere Unternehmen mit komplexer IT-Landschaft.
Die rechtliche Verpflichtung, Personendaten nur so lange aufzubewahren, wie nötig, ist seit Jahren gesetzlich verankert. Doch erst in den letzten Jahren hat diese Anforderung an Bedeutung gewonnen – und stellt Versicherer heute vor neue, komplexe Herausforderungen:
Der erste Schritt ist die Erarbeitung eines unternehmensweiten Löschkonzepts inklusive Löscharchitektur:
Nach der Konzeption kann die Umsetzung in den Applikationen erfolgen und – wo noch nicht geschehen – die Aufbewahrungsfristen erhoben werden:


Unternehmen sind laut dem Schweizer Datenschutzgesetz und der EU-DSGVO verpflichtet, Personendaten zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden – ein zentraler Bestandteil des Prinzips der Datenminimierung. Die praktische Umsetzung dieser Anforderung stellt viele Firmen jedoch vor grosse Herausforderungen. In einem Erfahrungsbericht beleuchten wir, wie Schweizer Versicherer diese Hürde gemeistert haben und liefern übertragbare Erkenntnisse für andere Unternehmen mit komplexer IT-Landschaft.
Die rechtliche Verpflichtung, Personendaten nur so lange aufzubewahren, wie nötig, ist seit Jahren gesetzlich verankert. Doch erst in den letzten Jahren hat diese Anforderung an Bedeutung gewonnen – und stellt Versicherer heute vor neue, komplexe Herausforderungen:
Der erste Schritt ist die Erarbeitung eines unternehmensweiten Löschkonzepts inklusive Löscharchitektur:
Nach der Konzeption kann die Umsetzung in den Applikationen erfolgen und – wo noch nicht geschehen – die Aufbewahrungsfristen erhoben werden:
